Willkommen an der Hohentwiel-Gewerbeschule Singen

Wie verhalte ich mich, wenn ich die Schule nicht besuchen kann?

Generell gilt das allgemeine Entschuldigungsverfahren der HGS.

Der Bereich Fahrzeugtechnik gibt jedoch für die einzelnen Schularten folgende Regeln vor:

  1. Entschuldigungsverfahren Berufsfachschule (1BFR)
  2. Entschuldigungsverfahren Berufsschule (R2PW bis R4PW)
  3. Entschuldigungsverfahren Fachschule (FRKR)

Bei Fehlzeiten von mehr als zwei Tagen ist unaufgefordert eine ärztlich Schulunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes vorzulegen.

EIne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelbe Bescheinigung  für den Praktikums- bzw.  Ausbildungsbetrieb und die Krankenkasse) genügt nicht.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss von Berufsschüler mit Ausbildungsvertrag spätestens am dritten Krankheitstag im Ausbildungsbetrieb abgegeben werden.