Rauchen an der HGS

Rauchen an der HGS

Zunächst der rechtliche Kram:
Das baden-württembergische Landesnichtrauchergesetz untersagt seit dem 01. August 2007 das Rauchen in Gaststätten, Schulen, Jugendhäusern, Kindertagesstätten, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
[…] Verstöße gegen das Gesetz gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße bis zu 40 €, und im innerhalb eines Jahres erfolgten Wiederholungsfall mit einer Geldbuße bis 150 € geahndet werden.
Gemäß Jugendschutzgesetz ist das Rauchen in Deutschland, sowie der Kauf von Tabakwaren, erst ab 18 Jahren erlaubt. (Quelle: rauchfrei-info)
Zum Glück, für alle rauchenden Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer, gewährt das Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSchG) in §2(2) der Gesamtlehrerkonferenz mit Zustimmung aller Gremien, wie Schulkonferenz und SMV, für volljährige Schülerinnen und Schüler und die dort tätigen Lehrkräfte, Raucherzonen im Außenbereich des Schulgeländes zuzulassen.
Wie ihr seht, ist das ein recht aufwändiger Prozess, um diese Sonderregelung umzusetzen.

Schade, also, dass so viele dieses „Entgegenkommen“ nicht wertschätzen und sich über unsere Schulregeln hinwegsetzen.

„Aber, HoGeSi, wieso der fiese Unterton?! Ich weiß doch gar nicht, wo ich überhaupt rauchen darf!“
Die Raucherbereiche sind, teilweise etwas unklar, aber doch erkennbar gekennzeichnet. Als Dienstleistung des HoGeSi-Teams, haben wir das alles noch einmal für euch deutlich visualisiert.
Nebenan sehr ihr zunächst den allseits bekannten „Lageplan der Raucherbereiche an der HGS“.

 

Das geht aber auch anschaulicher:

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