Regeln

Entschuldigungs­verfahren

Regeln zum Entschuldigungsverfahren sowie Entschuldigunsvorlage für Minderjährige finden Sie als Download auf dieser Seite. Wenn ein Schüler der dualen Ausbildung in der Schule fehlt, muss er den Vordruck „Abwesenheitsmeldung“ im Betrieb unterschreiben lassen und dann beim Klassenlehrer abgeben.

1

Am ersten Fehltag muss die Schule vor Unterrichtsbeginn informiert werden. Hierzu bitte
selbstständig in WebUntis abmelden.

  • Bei Fehlzeiten von mehr als einem Tag bitte unbedingt für den gesamten Zeitraum in
    WebUntis abmelden.
  • Bei technischen Problemen mit WebUntis kann zur Abmeldung zwischen 07.30 Uhr und 07.55 Uhr in der Verwaltung angerufen werden, Tel. 07731-9571-0.

2

Wenn an Fehltagen Klassenarbeiten geschrieben werden, muss zusätzlich die entsprechende Fachlehrkraft informiert werden (über Teams oder per Email)!
Gleiches gilt, wenn andere Formen der Leistungsmessung stattfinden, zum Beispiel in der Fachpraxis oder im Sport.

3

Fehlzeiten müssen, zusätzlich zur Abmeldung über WebUntis, schriftlich entschuldigt
werden.

  • Näheres zu Form und Art der Entschuldigungen regeln die Bereiche. Bei Minderjährigen muss die Entschuldigung durch gesetzliche Vertreter erfolgen.

4

Wird ein Unterrichtstag wegen akuter Krankheitssymptome abgebrochen, muss die
persönliche Abmeldung bei einer Fachlehrkraft erfolgen. Eine selbst vorgenommene
Austragung in WebUntis gilt in diesem Fall als unentschuldigte Fehlzeit.

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