Wie kann ein Schüler vom Unterricht freigestellt werden?

Befreiung vom Unterricht

Aus wichtigen Gründen kann ein Schüler bei entsprechenden schulischen Leistungen vom Unterricht tageweise freigestellt werden.

Der Freistellungswunsch ist in jedem Fall rechtzeitig schriftlich dem Klassenlehrer vorzulegen.

  • Freistellungen bis zu einem Tag kann der Klassenlehrer kurzfristig entscheiden.
  • Freistellungen von mehr als einem Tag werden von der Schulleitung (Herr Fehrenbach) entschieden und müssen daher mit ausreichendem Vorlauf beantragt werden.

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