Die Befreiung ist bis zum Beginn der Herbstferien beim Klassenlehrer zu beantragen und gilt für die gesamte Ausbildungsdauer einschließlich Prüfung. Eine Befreiung ist nur mit Noten von 2,0 und besser im maßgebenden Zeugnis möglich. Bis zur Genehmigung muss der Unterricht besucht werden.