Schuleigene IT

Allgemeine Nutzungsordnung zur Verwendung von schuleigener Informations- und Kommunikationstechnik (IUK)

Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können den Entzug der Nutzungsberechtigung, ggf. rechtliche Konsequenzen und die unverzügliche Pflicht zur Rückgabe der überlassenen IuK-Technik zur Folge haben.

Diese Regelung gilt für die Benutzung von schulischer Informations- und Kommunikationstechnik (IuK-Technik, z. B. von mobilen Endgeräten, Lernplattform, Lernsoftware) durch Schülerinnen und Schüler an der o. g. Schule zu schulischen Zwecken. Die Verwendung der IuK-Technik ist nur unter Einhaltung dieser Nutzungsordnung zulässig.
Die Ausgabe von mobilen Endgeräten und der sonstigen zur Verfügung gestellten IuK-Technik an die Schülerinnen und Schüler erfolgt grundsätzlich durch die zuständige, von der Schulleitung bestimmte Person. Der Erhalt der IuK-Technik ist schriftlich zu bestätigen (siehe Anlage). Im Falle der Beendigung der schulischen Nutzung und in den übrigen, in dieser Nutzungsordnung genannten Fällen, ist die zur Verfügung gestellte IuK-Technik (z. B. das mobile Endgerät) der zuständigen Person auszuhändigen.
In den Klassen TG8 und TG11 werden Tablets ausgegeben, die über ein Bonussystem anteilig durch Landkreis und Nutzer finanziert werden. Über die Regelungen dieser Nutzungsordnung hinaus gelten für Ausgabe, Nutzung und Übernahme dieser Geräte in den Privatbesitz besondere Bestimmungen, nachzulesen im Tablet-Infobrief.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten von der Schule individuelle Nutzerkennungen mit Passwort, mit denen sie sich an den Geräten der IuK-Technik anmelden. Das nur den Schülerinnen und Schülern bekannte Passwort sollte mindestens 10 Stellen (sofern möglich) umfassen und nicht leicht zu erraten sein. Das Passwort ist vertraulich zu behandeln und gegebenenfalls zu ändern, falls Gefahr besteht, dass es Unbefugten zur Kenntnis gelangt ist. Die Hinweise des Landesbeauftragten für Datenschutz Baden-Württemberg unter https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/hinweise-zum-umgang-mit-passwoertern/ sind zu beachten. Vor der ersten Benutzung muss ggf. das eigene Benutzerkonto, der Account, freigeschaltet werden. Das Arbeiten mit einem fremden Account ist verboten. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, dies der zuständigen Lehrkraft mitzuteilen. Nach Beendigung der Nutzung haben sich die Schülerinnen und Schüler abzumelden.
Die Entscheidung darüber, welche konkreten Dienste und Lernangebote genutzt werden, trifft die entsprechende Lehrkraft. Dasselbe gilt im Hinblick auf die Beendigung der Nutzung. Die zur Verfügung gestellte IuK-Technik darf nur von Schülerinnen und Schülern und nur für schulische Zwecke genutzt werden. Schulische Nutzungen sind:
  • Nutzung der von der Lehrkraft bestimmten digitalen Lernplattform und Lernsoftware,
  • elektronischer Informationsaustausch mit der Lehrkraft und mit anderen Schülerinnen und Schülern mit schulischem Inhalt,
  • sonstige von der Lehrkraft vorgegebene Fälle.
Eine private Nutzung ist nicht zulässig. Eine Nutzungsüberlassung an jede weitere Person, auch an Familienangehörige der Schülerinnen und Schüler, ist untersagt. Eine Nutzung für gewerbliche Zwecke sowie eine Veräußerung ist nicht gestattet.

Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden. Außerhalb des Unterrichts kann z. B. für Hausaufgaben durch die Lehrkraft ein Nutzungsrecht für die IuK-Technik gewährt werden. Sofern das mobile Endgerät in die private Infrastruktur integriert wird, muss diese über eine Firewall verfügen.

Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist insbesondere verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der Lehrkraft Mitteilung zu machen. Der Internet-Zugang und die E-Mail-Funktion sowie andere Schnittstellen zur Verbreitung (Sticks, Festplatten etc.) dürfen insbesondere nicht zur Verbreitung von Informationen verwendet werden, die dem Ansehen der beteiligten Lehrkräfte, der Schülerinnen oder Schüler oder dem Land Schaden zufügen können.

Die Foto-/Audio- und Videofunktionalität darf nur dann im Unterricht genutzt werden, wenn folgende Rahmenbedingungen eingehalten werden:
  • Fotos, Videos und Audioaufnahmen, auf denen Personen zu sehen bzw. zu hören sind, dürfen nur mit Erlaubnis der Lehrkraft sowie mit schriftlicher Einwilligung der Betroffenen angefertigt werden.
  • Die Aufnahmen dürfen nur zu unterrichtlichen Zwecken genutzt werden. Die Aufnahmen sind nach Aufforderung durch die Lehrkraft zu löschen.
  • Aufnahmen, die zu unterrichtlichen Zwecken gemacht wurden, dürfen grundsätzlich nicht Dritten gezeigt, an Dritte weitergegeben oder im Internet veröffentlicht werden, es sei denn, es liegen die Einwilligungen aller betroffenen Personen bzw. derer Erziehungsberechtigten entsprechend vor.
  • Unterrichtsmitschnitte (Audio und Video) sind verboten, es sei denn, sie erfolgen im Auftrag der Lehrkraft.
Wer unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopiert oder verbotene Inhalte nutzt, kann zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden. Die Lehrkraft ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, die Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen z. B. durch Einsicht in den Browser- und App-Verlauf zu überprüfen.
Die Lehrkraft ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu kontrollieren. Daneben erfolgen automatisierte Protokollierungen durch das Betriebssystem und den Internetbrowser. Die Daten werden durch die Schule spätestens nach Beendigung der schulischen Nutzung elöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines Missbrauchs der IuK-Technik begründen. Die Lehrkraft wird von ihrem Einsichtsrecht in Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen, um insbesondere die Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen zu überprüfen. Dabei können auch Protokolldateien des Betriebssystems und des Internetbrowsers ausgewertet werden. Browser- und App-Verlauf sowie sämtliche Protokollierungen dürfen von Schülerinnen und Schüler nicht gelöscht werden. Private-Browsing darf nur genutzt werden, wenn die Lehrkraft dies angeordnet oder zugelassen hat.
Veränderungen der Installation und Konfiguration der IuK-Technik sowie Manipulationen an der Hard- und Softwareausstattung sowie das Verändern von Zugriffsrechten und das Kopieren und Installieren von Programmen sind grundsätzlich untersagt. Schulfremde Peripheriegeräte wie z.B. externe Laufwerke, USB-Sticks, Scanner und Digitalkameras dürfen nur mit Zustimmung der Lehrkraft angeschlossen werden. Schulfremde netzwerkfähige Geräte dürfen grundsätzlich niemals mit dem LAN (kabelgebundenes Netzwerk) oder mit dem WLAN der HGS verbunden werden. Ausnahmen können nur von den IT-Admins der HGS genehmigt werden. Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien (z.B. Grafiken) aus dem Internet sollte vermieden werden. Beim Versand oder Austausch von großen Dateien sollten diese komprimiert werden. Sollten unberechtigt größere Datenmengen im Arbeitsbereich abgelegt werden, ist die Lehrkraft befugt, diese Daten zu löschen.
Schülerinnen und Schüler tragen die Verantwortung für die ihnen überlassene IuK-Technik. Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen der Lehrkraft zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der von der Schulleitung bestimmten Person zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, die über Veränderungen oder Verschlechterungen durch den Gebrauch nach dieser Nutzungsordnung hinausgehen, hat diese Schäden zu ersetzen. Die IuK-Technik ist durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Deshalb sind während der Nutzung Essen und Trinken zu unterlassen. Wird keine Schutzhülle mit ausgegeben, ist eine solche durch die Nutzer/innen selbst anzuschaffen.
Erhalten Schülerinnen und Schüler ein Tablet im Bonussystem, haften sie für Schäden bis zu einer Höhe von 250 €. Ab einer Schadenshöhe von mehr als 250 € greift eine Geräteversicherung. Bei Diebstahl trägt die Schülerin/der Schüler 25% des Wiederbeschaffungswerts. Ein entstandener Schaden muss unverzüglich der Klassenlehrkraft und dem zuständigen Tablet-Administrator gemeldet werden. Für von der Schule zur Verfügung gestellte Leihgeräte gelten die gleichen Haftungsregelungen wie für die im Bonussystem ausgegebenen Geräte.
Der drahtlose Zugang zum Schulnetz/Internet an der Schule verlangt eine angemessene und maßvolle Nutzung. Es ist insbesondere untersagt:
  • Nutzung eigener Geräte von Schülern/innen im schulischen WLAN,
  • Beeinträchtigung des Netzbetriebes durch ungezielte und übermäßige Verbreitung von Daten,
  • unangemessene Beeinträchtigung des Datenverkehrs anderer Nutzer,
  • jede Art des Mithörens oder Protokollierens von fremden Datenübertragungen, des unberechtigten Zugriffs auf fremde Datenbestände oder der unberechtigte Zugang zu fremder IuK-Technik,
  • Verwendung fremder Identitäten,
  • Manipulation von Informationen im Netz.
Der Internet-Zugang darf nur für schulische Zwecke genutzt werden. Das Herunterladen von Anwen- dungen ist nur mit Einwilligung der Lehrkraft zulässig. Das Land oder seine Bediensteten sind nicht für den Inhalt von abrufbaren Angeboten Dritter im Internet verantwortlich, auch wenn dies über die bereitgestellte IuK-Technik erfolgt. Bei der Weiterverarbeitung von fremden Inhalten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten.
Die Nutzung einer privaten ID (z. B. Google-ID, Apple-ID) ist nicht erlaubt. Die Nutzung der mit der Ausgabe der Geräte zugewiesenen ID darf nur im Zusammenhang mit dem Unterricht an der Schule genutzt werden. Außerhalb der erlaubten schulischen Nutzung ist die Kommunikation in jeglichen Netzdiensten (E-Mail, Chat, Newsgroups, Soziale Netzwerke usw.) untersagt. Oberster Grundsatz ist die Achtung der Persönlichkeitsrechte anderer Personen. Diskriminierungen, persönliche Angriffe, Unterstellungen und Verleumdungen können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung auch zu einer straf- und zivilrechtlichen Verfolgung führen.
Bei Übergabe verpflichten sich die Nutzer/innen das Gerät und das Zubehör hinsichtlich Mängeln zu überprüfen und ggf. vorliegende Mängel der ausgebenden Lehrkraft unmittelbar zu melden. Bei Abgang von der HGS nach Bestehen des Bildungsgangs beziehungsweise zu jedem weiteren vereinbarten Rückgabezeitpunkt geben die Nutzer/innen das Leihgerät unaufgefordert, mit komplettem und funktionsfähigem Zubehör, bei der Klassenlehrkraft ab. Geschieht dies nicht, kann die Schule ohne vorherige Mahnung ein Gerät gleicher Art und Güte ersatzweise anschaffen und die anfallenden Kosten vom Schüler einfordern.
Die Schülerinnen und Schüler werden zu Beginn der schulischen Nutzung über diese Nutzungsordnung unterrichtet. Sie versichern durch ihre Unterschrift (siehe Anlage), dass sie diese anerkennen.
An unserer Schule wird Office365 Education als Lern – und Kommunikationsplattform eingeführt. Diese Plattform ist für die Nutzer kostenlos und ermöglicht eine unserem Medienkonzept entsprechend moderne und zukunftsweisende Zusammenarbeit zwischen den Lehrenden und Lernenden. Dem Benutzer wird dabei während seiner Schulzeit ein Benutzerkonto auf der Online-Plattform Office 365 Education zur Verfügung gestellt. Der Zugriff auf diese Dienste erfolgt über die Seite https://portal.office.com oder alternativ über die Seite https://teams.microsoft.com. Die Schule behält sich vor, einzelne Dienste nicht zur Verfügung zu stellen. Beim Verlassen der Schule wird das Benutzerkonto deaktiviert und gelöscht. Alle vorhandenen Daten werden zu diesem Zeitpunkt ebenfalls gelöscht. Die Einführung von Office 365 in unserer Schule ist datenschutzrechtlich geprüft und wurde von der Schulleitung, den Vertretern der Lehrer, der Eltern und der Schüler zum [Datum bitte eintragen] genehmigt. Die von Schülern oder Lehrern in Office 365 abgelegten Daten werden ausschließlich innerhalb der EU gespeichert, sie werden weder durchsucht noch an Dritte weitergegeben.

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