Stufe 2
2. Gespräch nach zwei Wochen, wenn sich nichts oder nur Unwesentliches geändert hat.
Teilnehmer:
- Schüler
- Fachlehrer
- gegebenenfalls Klassenlehrer
- erweitert um: Verbindungslehrer, Eltern, Betrieb
Hinweis:
Der Lehrer sollte sich auf eine mögliche Abwehrreaktion der Eltern einstellen. In dem Gespräch sind keine Schuldzuweisungen gefragt. Das Ziel ist es ein gemeinsames Problem zu lösen (z. B. Schulbesuch). Der Verbindungslehrer soll im Gespräch den Schüler stützen und bei der Suche nach Lösungen behilflich sein. Der Klassenlehrer kann sich durch diese Entlastung auf die Interessen und Ziele der Schule konzentrieren. Er hat auch auf die nötige Distanz zu achten.
1. Schriftliche Ermahnung
- Darstellung des Fehlverhaltens
- Feststellung, dass sich der Schüler nicht an die Vereinbarungen gehalten hat.
Hinweis:
Dem Schüler muss klar werden, dass er an Glaubwürdigkeit verloren hat und deshalb muss sie, er sich Gedanken machen, wie diese wiederherzustellen ist. Wie im ersten Gespräch werden erneut Vereinbarungen über Verhaltensänderungen getroffen.
2. Vereinbarung über Verhaltensänderungen
- Schwerpunkte setzen
- Alternativen zur jetzigen Schullaufbahn aufzeigen
Hinweis:
Eigene Erwartungen im Hinblick auf Veränderungen des Schülerverhaltens formulieren. Der Schüler soll hierbei nicht überfordert werden (Schwerpunkte).
3. Inspruchnahme von Hilfe fordern
Wenn dieses Gespräch stattfindet, dann wird der Schüler ohne externe Hilfe nicht mit seinen Problemen fertig.
4. Androhung von Konsequenzen nach dem Schulgesetz
- Vorübergehender und endgültiger Schulausschluss
Inkonsequentes Verhalten verhindert bei Suchtgefährdeten den Aufbau von Selbstbewusstsein.
5. Neuen Gesprächstermin festlegen, Gespräch schriftlich festhalten
- (ca. zwei Wochen). Wenn sich bis dahin obiges Verhalten nicht geändert hat, dann werden an diesem Gespräch weitere Personen teilnehmen.
- Bei gravierenden Vorfällen findet dieses Gespräch umgehend statt.
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