Stufenmodell

Handlungskonzept bei problematischem Schülerverhalten

Entsprechend dem Pädagogischen Konzept versteht sich die HGS als gesprächsoffene Schule. In Konfliktfällen gilt es einerseits das Interesse der Schulgemeinschaft zu wahren, andererseits die Persönlichkeit des gegen diese Gemeinschaft Verstoßenden zu achten. Jeder Konflikt muss deshalb offen, fair und nach bekannten Regeln behandelt werden. Die hier formalisierte Regel soll dazu beitragen.

Grundsätze

  • Das Vieraugengespräch muss immer am Anfang stehen. Damit kommt einerseits die Ernsthaftigkeit des Konfliktes zum Ausdruck, andererseits haben die Beteiligten die Chance die Sache unter sich zu lösen.
  • Im weiteren Verlauf ist es zwingend das soziale Umfeld – Klasse, Klassenlehrerteam, Eltern, Betrieb – einzubeziehen. Ein Einzelner oder die Schule sind nie allein Ursache eines Problems, in Folge dessen besteht weder die Verpflichtung noch sind ab diesem Stadium die Beteiligten in der Lage allein Lösungen zu suchen.
  • Im Falle einer Trennung ist das Aufzeigen von Alternativen für uns, die HGS, eine Pflicht. Kein Schüler darf unsere Schule verlassen ohne weitere Wege zu kennen. Auf der Basis dieser Grundsätze und der Eindeutigkeit wegen wird nachfolgend das Verfahren als Handlungsmuster beschrieben.

Stufe 1

Bei fortgesetzten Verhaltensauffälligkeiten führt der Fachlehrer in Absprache mit dem Klassenlehrer ein Gespräch mit dem Schüler:

1. Aufzeigen der Verhaltensauffälligkeiten

  • objektive (z. B. Schulbesuch, Leistungsverhalten)
  • subjektive (eigene Vermutungen, Lügen, soziales Verhalten)

Hinweise:
Auffälligkeiten müssen dem Schüler möglichst klar mit konkreten Beispielen dargestellt werden.
Lehrer und die Kollegen haben mit dem Schülerverhalten ein Problem. Keine Diskussion über die „schwere“ irgendeines Suchtmittelkonsums. Das Gespräch mit Ich-Botschaften führen (Mir ist aufgefallen, dass …). Keine Schuldsuche oder Schuldzuweisung betreiben. Gespräch eventuell mit Notizen vorbereiten.


2. Vereinbarungen über Verhaltensänderungen

  •      Schwerpunkte setzen
  •      Alternativen zur jetzigen Schullaufbahn nennen

Hinweise:
Eigene Erwartungen im Hinblick auf Veränderungen des Schülerverhaltens formulieren. Der Schüler soll hierbei gefordert, aber nicht überfordert werden (Schwerpunkte setzen!).

3. Hilfen anbieten
Der Lehrer soll hier auf die Hilfsangebote innerhalb und außerhalb der Schule hinweisen.

4. Neuen Gesprächstermin festlegen

  • (ca. zwei Wochen). Wenn sich bis dahin obiges Verhalten nicht geändert hat, dann werden an diesem Gespräch weitere Personen teilnehmen.
  • Bei gravierenden Vorfällen findet dieses Gespräch umgehend statt.

Hinweise:
Der zeitliche Abstand wird bewusst kurz gewählt, da sich dieser Termin in der Praxis oft noch verschiebt. Dem Schüler wird mitgeteilt, dass dieses Gespräch bei Einhalten der Absprachen nur zwischen ihm und dem Lehrer stattfindet.

5. Der Inhalt des Gesprächs wir schriftlich festgehalten
Der zeitliche Abstand wird bewusst kurz gewählt, da sich dieser Termin in der Praxis oft noch verschiebt. Dem Schüler wird mitgeteilt, dass dieses Gespräch bei Einhalten der Absprachen nur zwischen ihm und dem Lehrer stattfindet.

Download Gesprächsprotokoll

Stufe 2

2. Gespräch nach zwei Wochen, wenn sich nichts oder nur Unwesentliches geändert hat.

Teilnehmer:

  • Schüler
  • Fachlehrer
  • gegebenenfalls Klassenlehrer
  • erweitert um: Verbindungslehrer, Eltern, Betrieb

Hinweis:

Der Lehrer sollte sich auf eine mögliche Abwehrreaktion der Eltern einstellen. In dem Gespräch sind keine Schuldzuweisungen gefragt. Das Ziel ist es ein gemeinsames Problem zu lösen (z. B. Schulbesuch). Der Verbindungslehrer soll im Gespräch den Schüler stützen und bei der Suche nach Lösungen behilflich sein. Der Klassenlehrer kann sich durch diese Entlastung auf die Interessen und Ziele der Schule konzentrieren. Er hat auch auf die nötige Distanz zu achten.

 

1. Schriftliche Ermahnung

  • Darstellung des Fehlverhaltens
  • Feststellung, dass sich der Schüler nicht an die Vereinbarungen gehalten hat.

Hinweis:
Dem Schüler muss klar werden, dass er an Glaubwürdigkeit verloren hat und deshalb muss sie, er sich Gedanken machen, wie diese wiederherzustellen ist. Wie im ersten Gespräch werden erneut Vereinbarungen über Verhaltensänderungen getroffen.

2. Vereinbarung über Verhaltensänderungen

  • Schwerpunkte setzen
  • Alternativen zur jetzigen Schullaufbahn aufzeigen

Hinweis:
Eigene Erwartungen im Hinblick auf Veränderungen des Schülerverhaltens formulieren. Der Schüler soll hierbei nicht überfordert werden (Schwerpunkte).

3. Inspruchnahme von Hilfe fordern
Wenn dieses Gespräch stattfindet, dann wird der Schüler ohne externe Hilfe nicht mit seinen Problemen fertig.

4. Androhung von Konsequenzen nach dem Schulgesetz

  • Vorübergehender und endgültiger Schulausschluss

Inkonsequentes Verhalten verhindert bei Suchtgefährdeten den Aufbau von Selbstbewusstsein.

5. Neuen Gesprächstermin festlegen, Gespräch schriftlich festhalten

  • (ca. zwei Wochen). Wenn sich bis dahin obiges Verhalten nicht geändert hat, dann werden an diesem Gespräch weitere Personen teilnehmen.
  • Bei gravierenden Vorfällen findet dieses Gespräch umgehend statt.

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Stufe 3

3. Gespräch nach zwei Wochen, wenn sich nichts oder nur Unwesentliches geändert hat.

Teilnehmer:

  • Schüler
  • Fachlehrer
  • gegebenenfalls Klassenlehrer
  • Verbindungslehrer
  • Eltern
  • erweitert um: Schulleitung

Hinweis:

In diesem Gespräch wird der vorübergehende Schulausschluss ausgesprochen.Hierzu ist eine Klassenlehrerkonferenz unter Vorsitz des Schulleiters erforderlich.

Im Gespräch zeigt der Fachlehrer das bisherige Vorgehen auf. Frühere positive Verhaltensmuster des Schülers an dieser Schule sollen hier mitaufgezeigt werden. Gleichzeitig muss dem Schüler klar gemacht werden, dass es für die Lehrer und die Schulleitung nicht mehr möglich ist, sich mit ihm zu solidarisieren, trotz seiner persönlichen Probleme.

1. Darstellung des Problems

  • Darstellung des Fehlverhaltens
  • Feststellung, dass sich der Schüler nicht an die Vereinbarungen des zweiten Gesprächs gehalten hat.
  • Gegebenenfalls Zusammenhang zum Suchtmittelkonsum aufzeigen
  • Aufzeigen von Alternativen außerhalb der Schule

Hinweis:
Die Konsequenzen, die im zweiten Gespräch angedroht wurden, müssen jetzt umgesetzt werden.

2. Erneute Vereinbarungen über Verhaltensänderungen

  • Schwerpunkte setzen
  • Aufzeigen von Alternativen außerhalb der Schule

Hinweis:
Eigene Erwartungen im Hinblick auf Veränderungen des Schülerverhaltens formulieren.

3. Inanspruchnahme von Hilfen einfordern

4. Vorübergehender Schulausschluss nach dem Schulgesetz

5. Sollte sich das Verhalten innerhalb von zwei Wochen nicht ändern, kommt es zum endgültigen Schulausschluss

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Stufe 4

Wenn sich nichts oder nur Unwesentliches geändert hat:

Endgültiger Schulausschluss

  • Aufzeigen von Alternativen außerhalb der Schule

Klassenlehrerkonferenz unter Vorsitz des Schulleiters und ggf. Schulkonferenzbeschluss.

Hinweise: Das Gefühl, dass der Schüler ohne Hilfe des Lehrers verloren sei, ist eine der Selbstüberschätzungen des Lehrers, die auch immer wieder durch den betroffenen Schüler genährt wird, indem er dem Lehrer ein schlechtes Gewissen macht. Dies verhindert dann wirkliche Hilfe und Entwicklung beim Schüler.1

Sucht erfordert konsequente und klare Haltungen von allen Beteiligten. Dabei müssen wir auch emotional aushalten, dass etwas zerbricht.2

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