Das gilt es zu beachten

Regeln für Werkstätten und Labore

Diese Ordnung ergänzt das Pädagogische Konzept und die Regeln, die für die ganze HGS gelten, im Hinblick auf die besonderen Gegebenheiten in Laboren und Werkstätten. Der Umgang mit Maschinen, Werkstoffen und bestimmten Materialien birgt besondere Gefahren. Wir wollen diese Risiken verringern, indem wir uns an folgende Regeln halten:

Zu Beginn des Schuljahres wird geklärt, inwieweit ein Aufenthalt in diesen Räumen während der Pausen möglich ist.
Wir sind pünktlich. Das heißt, das Umkleiden findet vor dem Unterricht statt. Wir arbeiten in diesen Räumen nur nach der Anweisung der Lehrkraft.
Wir tragen die zu Beginn des Schuljahres vereinbarte Arbeitskleidung und Schutzausrüstung. Die Arbeitskleidung wird an entsprechender Stelle (z.B. in den Umkleideräumen) abgelegt. Wertgegenstände sollen nicht in den Umkleideräumen bleiben.
Wir gehen mit Maschinen, Geräten und Arbeitsmitteln den Sicherheitsvorschriften entsprechend und pfleglich um. Auch die fachgerechte Behandlung und Pflege von Maschinen, Geräten, Werkzeugen und Materialien gehört zur Ausbildung. Bei mutwilligem oder grob fahrlässigem Verhalten haftet der Verursacher/die Verursacherin.
In den Werkstätten und Laborräumen ist Essen und Trinken nicht gestattet.
Wir halten unseren Arbeitsplatz sauber. Ordnung und Sauberkeit sind nicht Selbstzweck, sondern dienen der Sicherheit und Arbeitszufriedenheit aller Beteiligten. Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
Wir fühlen uns nicht nur für den eigenen Arbeitsplatz verantwortlich, sondern für die Klasse/Gruppe und den gesamten Raum. Bei Fehlverhalten anderer schauen wir nicht weg, sondern stellen den Betreffenden/die Betreffende zur Rede. Zivilcourage ist notwendig, um Gefahren zu vermeiden. Um das Gemeinschaftliche dieser Regeln deutlich zu machen, werden sie vom Leiter des Bereichs oder der Fachgruppe, von der zuständigen Lehrkraft und von allen Schülerinnen und Schülern der Klasse unterschrieben.

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Jede/r Schüler/in der HGS hat folgende Regeln einzuhalten

  • Der Lehrer-PC ist kein Schülerarbeitsplatz, sondern ausschließlich für den Lehrer. Ausnahmen sind vom Lehrer zu gestatten.
  • Im gesamten IT-Raum ist es nicht erlaubt, Speisen und Getränke zu verzehren (außer bei Prüfungen)
  • Bei Beschädigungen und Zuwiderhandlungen muss der Verursacher sämtliche Kosten der Wiederinstandsetzung tragen
  • Geräteausfälle oder –schäden müssen unverzüglich dem Lehrer gemeldet werden. Der Lehrer meldet es dem jeweiligen Raumbetreuer.
  • Die PCs müssen am Unterrichtsende ordnungsgemäß heruntergefahren werden. Die Monitore müssen auch ausgeschaltet werden.
  • Der Computerarbeitsplatz (Tastatur, Maus) sollte in einem ordentlichen Zustand verlassen werden.
  • Drehstühle gehören an die PC-Tische und bleiben am Boden. Die Holzstühle am Besprechungstisch werden wie in einem Klassenzimmer hoch gestellt.
  • Abfälle jeglicher Art sind von den Schülern vor dem Verlassen der IT-Räume in den entsprechenden Mülleimern zu entsorgen.
  • Die Fenster müssen nach Unterrichtsende verschlossen werden
  • Außerdem gilt die „Nutzungsordnung zur Verwendung von schuleigener Informations- und Kommunikationstechnik an der HGS“ (siehe Schülerunterlagenheft)

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