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Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit ist Teil der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII (Sozialgesetzbuch).
Als Schulsozialarbeit wird die Arbeit von sozialpädagogischen Fachkräften an Schulen bezeichnet, deren Ziel es ist, jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sozialpädagogische Hilfen anzubieten, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, die Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.
Schulsozialarbeit ist die Schnittstelle zwischen Schule und Jugendhilfe. Sie versteht sich als Ergänzungsangebot zum Bildungs- und Ausbildungsauftrag der Schule.
Die Probleme von Jugendlichen sollen unmittelbar und frühzeitig erfasst und durch Direktintervention eine Verbesserung der jeweiligen Situation erzielt werden.
Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkte:
- Psychosoziale Begleitung von SchülerInnen während der Schul- bzw. Ausbildungszeit
- Intervention in Krisensituationen
- Individuelle Beratung und Unterstützung (Einzelfallhilfe)
- Zusammenarbeit mit Schulleitung, Lehrkräften, Jugendberufshelfern, Eltern, anderen relevanten Institutionen
- Außerschulische Vernetzung
Die Schweigepflicht für Schulsozialarbeiter verpflichtet diese, vertrauliche Informationen über Schüler nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen oder ein gesetzlicher Offenbarungsgrund vor. Diese Pflicht dient dem Schutz der Privatsphäre und dem Vertrauensverhältnis zwischen Schüler und Schulsozialarbeiter.
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